Allgemeine Geschäftsbedingungen


Allgemeines

Vertragsbedingungen
Die nachstehenden Bedingungen regeln die Beziehungen zwischen Auftraggeber und Tandem Est. Sie sind integrierter Bestandteil eines Auftrages.

Schriftform
Abweichungen von den nachfolgenden Bedingungen bedürfen der Schriftform.

Grundsätze

Leistungen
Tandem Est. erbringt folgende Leistungen im Bereich der visuellen Kommunikation:
a) Auftragsvorbereitung und Auftragsplanung
b) Konzeption und Entwurf
c) Detailgestaltung und Ausführung
d) Realisation und Produktionsüberwachung
Für weitere Leistungen, insbesondere im Bereiche des Textes, der Produkt- und Formgestaltung, arbeitet Tandem Est. nach den Richtlinien der einschlägigen Berufsverbände.

Treuepflicht, Geschäftsgeheimnis
Tandem Est. verpflichtet sich, die ihr übertragenen Aufgaben sorgfältig, gewissenhaft und verantwortungsbewusst zu erledigen. Tandem Est. verpflichtet sich, ihr anvertraute oder für den Auftraggeber erarbeitete Informationen vertraulich zu behandeln.

Urheberrecht
Die Urheberrechte an allen von Tandem Est. geschaffenen Werken (Konzepte, Skizzen, Entwürfe usw.) gehören grundsätzlich Tandem Est.. Der Auftraggeber ist ohne Einverständnis von Tandem Est. nicht berechtigt, die betreffenden Werke zu verwenden und/oder Änderungen – insbesondere an einzelnen Gestaltungselementen – vorzunehmen. Tandem Est. ist berechtigt, ihre Urheberschaft an den von ihr geschaffenen Werken in einer von ihr zu bestimmenden Form zu bezeichnen.

Nutzungsrechte, Nutzungsumfang
Grundsätzlich gehen die vereinbarten Nutzungsrechte erst mit der vollständigen Begleichung des Honorars auf den Auftraggeber über. Der Umfang der erlaubten Nutzung der durch Tandem Est. geschaffenen Werke ergibt sich aus dem Zweck des mit dem Auftraggeber abgeschlossenen Vertrags. Insbesondere dürfen von Tandem Est. geschaffene Werke, Auftragsunterlagen oder Teile davon, die dem Auftraggeber ausgehändigt werden, ausschliesslich im Rahmen des vereinbarten Auftrags genutzt werden. Dieses Nutzungsrecht gilt, sofern nichts anderes vereinbart wird, zeitlich und geografisch unbegrenzt und schliesst jegliche Nutzung ausserhalb des Vertragszwecks sowie die Herausgabe von Rohdaten aus. Die Parteien können jedoch über jegliche Nutzung ausserhalb des Vertragszwecks sowie die Herausgabe von Rohdaten neu verhandeln. Für jede ausserhalb des Vertragszwecks liegende Nutzung hat der Auftraggeber die Erlaubnis Tandem Est. einzuholen und die Mehrnutzung entsprechend zu entschädigen.

Widerrechtliche Nutzung
Die widerrechtliche Nutzung eines urheberrechtlich geschützten Werks von Tandem Est. verpflichtet den Auftraggeber zur Zahlung einer Konventionalstrafe im Umfang von CHF 10'000.–. Die Geltendmachung eines Schadens bleibt ausdrücklich vorbehalten.

Gewährleistung
Bei Bearbeitungen, Anpassungen oder Umgestaltungen von Werken Dritter (beispielsweise Gestaltungsarbeiten, Fotos, Texte, Muster, elektronische Daten usw.) kann Tandem Est. ohne ausdrücklichen Hinweis seitens des Auftraggebers davon ausgehen, dass die Berechtigung zu solchen Verwendungen vorliegt und dementsprechend keine Rechte Dritter verletzt werden. Sollten dennoch Rechte Dritter verletzt werden, hält der Aufraggeber Tandem Est. in jeder Hinsicht schadlos.

Externe Zulieferung
Im Rahmen des Auftrags und auf Rechnung des Auftraggebers veranlasst Tandem Est. Leistungen Dritter, die sie für Entwurfsarbeiten und zur Realisierung reproduktionsreifer Vorlagen benötigt.

Aufbewahren von Unterlagen
Tandem Est. ist verpflichtet, Auftragsunterlagen, Reinzeichnungen, usw. für die Dauer von einem Jahr nach Fertigstellung bzw. Ablieferung an ihrem Geschäftssitz aufzubewahren. Darüber hinaus ist sie ohne anderslautende schriftliche Weisung des Auftraggebers von der weiteren Aufbewahrung befreit. Sollten Unterlagen länger aufbewahrt werden, sind die Bedingungen separat zu vereinbaren. 

Wettbewerbe, Konkurrenzpräsentationen
Konkurrenzpräsentationen müssen für alle Teilnehmer gleichlautende, schriftlich niedergelegte Bedingungen aufweisen. Die Teilnehmer müssen allen namentlich bekannt sein. Das Honorar wird für alle gleich, im gegenseitigen Einverständnis mit allen Teilnehmern, abgesprochen.

Einzelpräsentationen
Preise für Einzelpräsentationen werden vor Arbeitsbeginn abgesprochen.

Belegexemplare
Von allen produzierten Arbeiten – darunter sind auch Nachdrucke zu verstehen – sind Tandem Est. unaufgefordert 10 einwandfreie Belege (bei wertvollen Stücken eine angemessene Zahl) zu überlassen. Tandem Est. steht das Recht zu, diese Belege als Leistungsnachweis ihrer Arbeiten zu verwenden und zu veröffentlichen.

Honorar

Auftragsvorbesprechung
In der Regel ist die erste Besprechung für einen Gestaltungsauftrag kostenfrei. 

Richtofferte und Honorarabrechnung für Gestaltungsaufträge
Das Honorar von Tandem Est. richtet sich nach dem Zeitaufwand und dem individuellen Stundensatz für die einzelnen Leistungen. Die Abgabe einer schriftlichen, individuellen Richtofferte wird in jedem Fall empfohlen. Notwendiger Mehraufwand aufgrund veränderter Vorgaben wird dem Auftraggeber von Tandem Est. rechtzeitig bekannt gegeben und ist in der Abrechnung gesondert auszuweisen.

Reduktion oder Annullierung des Auftrags
Wird ein erteilter Auftrag reduziert oder annulliert, hat Tandem Est. das Recht auf:
a) Verrechnung ihrer bisher geleisteten Arbeit pro rata temporis,
b) Verrechnung ihrer Unkosten und der Vorleistungen gegenüber Dritten,
c) Wiedergutmachung aller sich aus der Reduktion oder Annullierung ergebenden Schäden.
Darüber hinaus hat Tandem Est. das Recht, ihre bisher geleistete Arbeit bei Annullierung des Auftrags anderweitig zu verwenden. Die Nutzungsrechte bleiben vollumfänglich bei der Tandem Est..

Abrechnung
Tandem Est. hat die Abrechnung auf der Grundlage der Richtofferte und/oder der erfolgten Leistungen vorzunehmen.

Zahlungsbestimmungen
Nach Beendigung des Auftrags stellt Tandem Est. Rechnung, welche innert 30 Tagen ohne Abzug zu bezahlen ist. Bei grossem Zeitaufwand für die Auftragserfüllung hat Tandem Est. Anspruch auf angemessene Akontozahlungen.

Berater- und Vermittlungskommissionen
Eventuelle Berater- und Vermittlungskommissionen im Zusammenhang mit dem Einholen von Offerten, der Auftragserteilung und Rechnungskontrolle erhält grundsätzlich Tandem Est.. Sie sind dem Auftraggeber weiterzugeben, wenn Tandem Est. ihre Aufwendungen im Zusammenhang mit der Durchführung und Überwachung der Produktion dem Auftraggeber in Rechnung stellt.

Anwendbares Recht
Die Beziehungen zwischen Auftraggeber und Tandem Est. unterstehen liechtensteinischem Recht.

Gerichtsstand
Gerichtsstand ist der Geschäftssitz von Tandem Est.

Hauptschalter

Äulestrasse 56, 9490 Vaduz
Dienstag bis Freitag,
8 bis 17 Uhr

Zusatzschalter

Flumserei, Bergstrasse 31c, 8890 Flums
nach Vereinbarung